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Urteil: Keine GEZ-Gebühr für Internet-PC

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Ein Münsteraner Student muss für seinen Internet-PC keine GEZ-Gebühr entrichten. Er dürfe nicht allein deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man etwa auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden und damit - erstmals in NRW - einen entsprechenden Gebührenbescheid des WDR Köln aufgehoben. - Az.: 7 K 1473/07.

Weitere Informationen:

gebuehrenstopp.de


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Der Deutsche Bundestag habe in den letzten 10 Jahren mindestens 21 Mal die Kontrolle und Beobachtung der Menschen verschärft, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht mindestens 12 Mal Überwachungsgesetze oder -maßnahmen als verfassungswidrig aufgehoben. Dies hindere aber die Bundesregierung nicht daran, ihren Kurs unbeirrt fortzusetzen, so der Arbeitskreis: Momentan stünden mindestens 18 weitere Verschärfungen der staatlichen Bürgerüberwachung auf der Agenda.

Vor diesem Hintergrund ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Demonstration “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” am Samstag, 11. Oktober 2008, in Berlin auf. Die Demonstration in Berlin ist der deutsche Beitrag zum weltweiten Aktionstag “Freedom not Fear”, an dem erstmals in über 20 Staaten weltweit Proteste gegen die exzessive Überwachung und Informationsansammlung stattfinden werden. Busse zur Demonstration können aus 100 deutschen Städten gebucht werden.


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Neunte Big Brother Awards in Deutschland

Am 24. Oktober 2008 werden in Bielefeld zum neunten Mal in Deutschland die Big Brother Awards verliehen. Mit den Negativpreisen küren Menschenrechts- und Datenschutzorganisationen die größten “Datenkraken”. Mehr als 500 Vorschläge wurden in diesem Jahr eingereicht. Zu den bisherigen Preisträgern gehörten unter anderem die Payback-Kundenkarte, die Deutsche Bahn AG und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück.

Ort: Historischer Saal, Ravensberger Spinnerei, Bielefeld
Zeit: 24.10.2008, 18-20 Uhr
Eintrittskarten: an der Abendkasse oder im FoeBuD-Online-Shop - normal: 5 Euro, ermäßigt: 0 (null) Euro, Förderkarten: 40 Euro, Firmenkarten: 120 Euro


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Warum so schnell geänderte Datenschutzgesetze?

Zu den schnell beschlossenen geänderten deutschen Datenschutzbestimmungen ein Kommentar von Jürgen Christ.

Vielen Menschen war der Begriff schon nicht mehr geläufig. Oder sie lebten nach dem Motto “wer kein schlechtes Gewissen hat, hat auch nichts zu verbergen”. Datenschutz. Persönlichkeitsschutz. Die Themen erreichten in den letzten 10-15 Jahren ihren politischen Tiefpunkt in unserer Demokratie. Lediglich RFID, Vorratsdatenspeicherung und Videoüberwachung riefen wenige engagierte Bürger - wie den Bielefelder Foebud e.V. - auf den Plan.

Doch auf einmal ist Datenschutz das Hauptthema auf der Public Agenda, ja sogar gestern Aufmacher in den heute-Nachrichten. Hat sich mal ein Mensch gefragt, warum etwas so schnell von den Innenministern und den Datenschutzbeauftragten umgesetzt wird? Wessen Daten galt es wohl so schnell zu schützen? Erst die Tage wurde bekannt, dass bei Beate Uhse Namen und E-Mailadressen von Bestellern auf grund technischer Pannen auf der Website veröffentlicht wurden, darunter auch “Personen des öffentlichen Lebens”. Noch Fragen, liebe Bürger? Oder irgendwelche Anträge? Vielleicht einen auf Demokratie?

Wer konsequent Datenschutz will, handelt global und interkulturell. Die Kopplung von personenbezogenen Daten wie Namen, Anschrift und geographischen Informationen, wie es zahlreiche Google Mashups ermöglichen, geht viel weiter als es sich einfache Adressenhändler jemals erträumt haben, Beispiel Rottenneighbours (Online-Pranger für Nachbarschaftskriege). Datenschutz ist ein globales Thema und erfordert globales Handeln, z.B. gegen Spam.


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Versteckte Fingerabdrücke im Netz

Jeder hinterlässt individuelle Spuren im Netz. Der “Fingerabdruck-Browser” des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung macht diese digitalen Spuren sichtbar. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung möchte mit dieser Aktion darauf aufmerksam machen, welche Überwachung und Datensammlung im Internet möglich ist und von der Bundesregierung angestrebt wird.

Fingerabdruck-Browser www.open-trace.net


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Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist ein Antrag auf einstweilige Aussetzung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten in Deutschland eingereicht worden, meldet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik stellt den Antrag im Namen von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern, die gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erhoben haben.

Nachdem ein ähnlicher Antrag im März lediglich dazu führte, dass das Bundesverfassungsgericht die Herausgabe auf Vorrat gespeicherter Verbindungsdaten auf schwere Straftaten beschränkte, rechnen sich die Beschwerdeführer diesmal gute Chancen auf eine Aussetzung der Datenspeicherung selbst aus. Als erstes Argument bezieht sich der Antrag auf eine zwischenzeitlich durchgeführte Forsa-Umfrage, derzufolge die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Bürger davon abhält, in sensiblen Angelegenheiten telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Zweitens habe auch der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom AG gezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien. “Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten”, so der Antrag wörtlich.


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GEZ: Doch Rundfunkgebühr für Berufs-PC?

Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat die Fälligkeit von Rundfunkgebühren für einen beruflich genutzten PC bejaht (Aktenzeichen AN 5 K 08.00348). Damit findet sich dieses Urteil im Widerspruch zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz, nach der Inhaber von rein beruflich genutzten PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen keine Rundfunkgebühren an die GEZ entrichten müssten. In beiden Fällen hatten Rechtsanwälte geklagt. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Ansbach ist der Auffassung, dass ein Rechtsanwalt, der sonst kein Hörfunk- oder Fernsehgerät bereithält, für seinen internetfähigen PC seit dem 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren bezahlen muss. Ein internetfähiger PC sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Ansbach. Die Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sei nicht verfassungswidrig. Es käme nicht darauf an, warum der Kläger einen internetfähigen PC bereithalte. Ebenso wie bei Vorhandensein eines Hörfunk- oder Fernsehgeräts lasse allein die Möglichkeit, Programme zu empfangen - zulässigerweise - eine Rundfunkgebührenpflicht entstehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Informationen: Artikel “AbGEZockt” von Dezember 2006, Focus Online zum Ansbacher Urteil: “Gegenurteil zur PC-Abgabe”


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Gekommen, um zu bleiben: Demokratie 2.0

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Wer nicht Web 2.0 ist, hat schon verloren: Ohne Communitys, Blogs, Twitter und Co. ist das Oval Office unerreichbar. Der Artikel von Cathrin Günzel zur neuen Politik im Internet erschien in gekürzter und leicht geänderter Fassung unter dem Titel “Demokratie 2.0″ in Ausgabe 09/2008 des PC Magazins sowie online. Stand der geschilderten Ereignisse und Zahlen: 7./8. Juli 2008 (Bild: Screenshot der Wahlkampfseite YouChoose bei Youtube).

30. April, 13.15 Uhr: “Mittagessen mit Michelle & reden mit berufstätigen Familien in Indianapolis, dann nach Bloomington auf eine Versammlung an der Indiana Universität”;
31. Mai, 12.47 Uhr: “In South Dakota. Besuchte Mt. Rushmore letzte Nacht, Rapid City diesen Morgen”;
24. Juni, 12.09 Uhr: “Diskussion über Energiepolitik in Las Vegas, Nevada”;
1. Juli, 16.42 Uhr: “In Zanesville, Ohio, über religiöse Initiativen geredet. Die Herausforderungen, mit denen wir uns heute konfrontiert sehen, sind einfach zu groß, dass eine Regierung allein sie lösen könnte.” - Kurze Statusmeldungen auf Twitter, dem neuen Kultdienst, zeigen Momentaufnahmen und Banales. Autor der Infohäppchen: Barack Obama, US-amerikanischer Präsidentschaftskandidat der Demokraten.

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